„Bei uns gilt doch der Chemietarif“ – ein weit verbreiteter Irrtum


Kurz gefasst: Der Flächentarifvertrag der chemischen Industrie gilt bei Fresenius Medical Care nur an drei Standorten. Für die große Mehrheit der Beschäftigten gilt kein Tarifvertrag – auch wenn viele das Gegenteil annehmen. Wer das nicht weiß, verhandelt über sein Gehalt mit falschen Karten in der Hand.

Woher der Irrtum kommt

Fresenius Medical Care wird als Unternehmen der Gesundheits- und Chemiebranche wahrgenommen. Die Hauptverwaltung ist tarifgebunden, in den Werken gelten die Chemie-Entgelttabellen, und in Betriebsversammlungen fällt regelmäßig der Satz: „Wir orientieren uns am Chemietarif.“

Orientierung ist aber kein Anspruch. Ein Tarifvertrag gilt nur dort, wo der Arbeitgeber tarifgebunden ist – entweder über die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband (Flächentarif) oder über einen eigenen Vertrag mit der Gewerkschaft (Haustarifvertrag). Alles andere ist eine freiwillige Leistung, die das Unternehmen jederzeit anders gestalten kann.

Die tarifliche Landkarte bei FMC

Flächentarif Chemie – gilt an drei Standorten

Standort

Status

Hauptverwaltung Bad Homburg

Flächentarif Chemie

Werk Schweinfurt

Flächentarif Chemie

Werk St. Wendel

Flächentarif Chemie



Das war’s. Kein weiterer Betrieb im Unternehmen fällt unter den Chemie-Flächentarif.

Haustarifverträge – erkämpft, nicht geschenkt

In einigen NephroCare-MVZ gibt es eigenständige Haustarifverträge:

  • Rostock
  • Augsburg
  • Püttlingen
  • Pirmasens

Diese Verträge sind nicht vom Himmel gefallen. Sie stehen dort, wo genug Beschäftigte Mitglied der IGBCE geworden sind und gemeinsam Druck aufgebaut haben. Das ist die entscheidende Botschaft: Ein Haustarifvertrag ist an jedem Standort möglich – er hängt an der Organisation der Belegschaft, nicht am guten Willen der Geschäftsführung.

In Verhandlung

Gelsenkirchen – hier wird derzeit über einen Tarifvertrag verhandelt.

Betriebliche Regelungen statt Tarifvertrag

In Mönchengladbach hat der Betriebsrat auf betrieblicher Ebene Vereinbarungen durchgesetzt. Das ist ein echter Erfolg und verbessert die Lage vor Ort spürbar. Es ersetzt aber keinen Tarifvertrag – warum, steht im übernächsten Abschnitt.

Alle übrigen Standorte

Kein Flächentarif, kein Haustarifvertrag. Es gilt ausschließlich das, was im individuellen Arbeitsvertrag steht, ergänzt um gesetzliche Mindeststandards und – wo vorhanden – Betriebsvereinbarungen.

Was konkret fehlt, wenn kein Tarifvertrag gilt

Ohne Tarifvertrag gibt es keinen Rechtsanspruch auf:

  • eine Entgelttabelle – die Bezahlung ist Verhandlungssache im Einzelfall, mit allen bekannten Folgen: intransparente Unterschiede zwischen Kolleginnen und Kollegen bei gleicher Arbeit
  • regelmäßige Entgeltsteigerungen – Erhöhungen sind freiwillig und können ausbleiben, während die Preise steigen
  • eine nachvollziehbare Eingruppierung – keine definierten Entgeltgruppen, keine überprüfbaren Tätigkeitsmerkmale
  • tarifliche Arbeitszeit und Zuschläge – für Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit gilt nur, was individuell vereinbart wurde
  • Jahresleistung und Urlaubsgeld
  • tariflichen Zusatzurlaub
  • tarifliche Altersvorsorge und Demografieleistungen
  • tariflichen Kündigungsschutz über das gesetzliche Maß hinaus

Und ganz praktisch: Es gibt niemanden, der für dich reklamiert. Ein Tarifvertrag ist ein einklagbarer Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber. Ohne ihn stehst du bei Streitfragen allein.

Warum die Betriebsvereinbarung den Tarifvertrag nicht ersetzt

Betriebsräte leisten in tariffreien Betrieben enorm viel – Mönchengladbach zeigt das. Trotzdem stößt betriebliche Regelung an harte Grenzen:

  • Der Tarifvorbehalt. Nach § 77 Abs. 3 BetrVG können Arbeitsentgelt und sonstige Arbeitsbedingungen, die üblicherweise tariflich geregelt werden, grundsätzlich nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Genau die großen Themen – Geld, Arbeitszeitvolumen, Zuschläge – sind damit weitgehend blockiert.
  • Keine Druckmittel. Der Betriebsrat unterliegt der Friedenspflicht (§ 74 Abs. 2 BetrVG). Er darf nicht zu Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen. Er kann verhandeln und überzeugen – erzwingen kann er außerhalb der echten Mitbestimmungstatbestände nichts.
  • Freiwillige Betriebsvereinbarungen sind kündbar. Was heute gilt, kann mit Frist beendet werden. Tarifverträge wirken demgegenüber nach und bleiben bis zur Ablösung in Kraft.

Betriebsrat und Tarifvertrag sind kein Entweder-oder. Sie sind zwei Ebenen, die sich ergänzen – und eine davon fehlt an den meisten FMC-Standorten schlicht.

Wie ein Tarifvertrag entsteht

Der Weg ist an jedem Standort derselbe:

1. Mitglieder werden. Ein Tarifvertrag wird von der Gewerkschaft geschlossen. Ihre Verhandlungsmacht ist exakt so groß wie der Anteil der organisierten Belegschaft. Das ist keine Floskel, sondern Arithmetik.
2. Forderungen entwickeln. Was ist im Betrieb das drängendste Thema – Entgelt, Schichtplanung, Personalbemessung, Altersvorsorge?
3. Tarifkommission bilden. Kolleginnen und Kollegen aus dem Betrieb vertreten die Forderungen selbst.
4. Verhandeln. Und wenn nötig: mit den Mitteln, die nur eine Gewerkschaft hat.

Rostock, Augsburg, Püttlingen und Pirmasens haben diesen Weg hinter sich. Gelsenkirchen ist mittendrin.

Was du jetzt tun kannst

  • Prüfe deinen Arbeitsvertrag. Steht dort eine Bezugnahme auf einen Tarifvertrag? Wenn nein, gilt für dich nur, was ausdrücklich vereinbart ist.
  • Sprich mit deinem Betriebsrat über die Lage an deinem Standort.
  • Werde Mitglied der IGBCE. Ohne Mitglieder gibt es keinen Tarifvertrag – so einfach und so unbequem ist das.
  • Sprich Kolleginnen und Kollegen an. Die meisten wissen nicht, dass für sie kein Tarifvertrag gilt. Dieser Beitrag ist zum Weitergeben gedacht.

Stand: Juli 2026. Die tarifliche Situation ändert sich – insbesondere in Gelsenkirchen. Rückmeldungen zu Standorten, die hier fehlen oder falsch eingeordnet sind, nehmen wir gern entgegen.

Zusammengefasst bedeutet das für dich

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