Weiterbildung ist dein Recht – Bildungsurlaub & Co
Neue Geräte, neue Standards, neue Dokumentationssysteme: Kaum eine Branche verändert sich so schnell wie die Gesundheitsversorgung. Weiterbildung ist deshalb keine Kür und kein Geschenk des Arbeitgebers – sie ist Voraussetzung dafür, dass du deinen Beruf gut und sicher ausüben kannst. Und du hast mehr Rechte darauf, als die meisten wissen.
Bildungsurlaub: Dein gesetzlicher Anspruch
In fast allen Bundesländern hast du Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung – meist 5 Arbeitstage pro Jahr (je nach Land „Bildungsurlaub“, „Bildungszeit“ oder „Bildungsfreistellung“ genannt; nur Bayern und Sachsen kennen keinen Anspruch). Anerkannt sind berufliche und politische Bildung – von Fachseminaren über Stressbewältigung im Schichtdienst bis zu Arbeitsrecht-Grundlagen. Viele IGBCE-Seminare sind als Bildungsurlaub anerkannt. Wichtig: rechtzeitig beantragen (je nach Land meist 4–9 Wochen vorher); ablehnen kann der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen, nicht weil ihm das Thema nicht gefällt.
Betriebliche Weiterbildung: Wer zahlt was?
Die Rolle des Betriebsrats
Berufsbildung ist Mitbestimmungsgebiet: Der Betriebsrat wirkt bei der Einführung und Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen mit und bestimmt bei der Auswahl der Teilnehmenden mit (§§ 96–98 BetrVG). Das heißt konkret: Wer zur begehrten Fachweiterbildung darf, entscheidet nicht allein die Leitung nach Nasenfaktor – faire, transparente Auswahlkriterien sind unser Job. Wenn du das Gefühl hast, bei Weiterbildung systematisch übergangen zu werden: Sag uns Bescheid.
Checkliste: Weiterbildung durchsetzen
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Als IGBCE-Mitglied erhältst du kostenlose, individuelle Beratung – sprich uns an.
So bekommst du Unterstützung
Was du selbst tun kannst – Beschäftigte & Mitglieder
Nutze deinen Bildungsurlaub – er verfällt sonst einfach. Sammle Nachweise über alle absolvierten Fortbildungen: Sie sind Munition für Höhergruppierung und Zeugnis..
Dein Betriebsrat – Mitbestimmung im Betrieb
Wir bestimmen mit, wer an betrieblichen Bildungsmaßnahmen teilnimmt (§ 98 BetrVG), und setzen uns für transparente Auswahlkriterien und ein faires Fortbildungsbudget ein. Melde uns, wenn Pflichtschulungen in die Freizeit gelegt werden.
