So ist dein Entgelt nach dem BETV Chemie aufgebaut

Dein Entgelt ist keine Verhandlungssache zwischen dir und deiner Führungskraft – jedenfalls nicht in einem tarifgebundenen Betrieb. Der Bundesentgelttarifvertrag der chemischen Industrie (BETV) legt fest, nach welchen Regeln du bezahlt wirst: transparent, nachvollziehbar und für alle gleich. Wer diese Regeln kennt, kann prüfen, ob er richtig bezahlt wird – und Ansprüche durchsetzen, statt auf Wohlwollen zu hoffen.

In diesem Beitrag – dem Auftakt unserer Rubrik „Entgelt & Eingruppierung“ – erklären wir das System: Wie die Entgeltgruppen aufgebaut sind, woraus sich dein Monatsentgelt zusammensetzt und welche tariflichen Leistungen übers Jahr noch dazukommen.

Das Fundament: 13 Entgeltgruppen

Der BETV ordnet alle Tätigkeiten in 13 Entgeltgruppen (E1 bis E13) ein. Entscheidend ist dabei ein Grundsatz, den du dir merken solltest: Bezahlt wird die Tätigkeit, nicht die Person. Maßgeblich ist, welche Arbeit du tatsächlich ausübst – nicht, welchen Abschluss du hast, wie lange du dabei bist oder wie dein Arbeitsvertrag die Stelle nennt.

Grob lässt sich das System so einteilen:

  • E1 bis E4: Tätigkeiten, die ohne Berufsausbildung nach Einarbeitung oder kurzer Anlernzeit ausgeführt werden können.
  • E5 bis E9: Tätigkeiten, die in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen – mit steigenden Anforderungen an Selbstständigkeit, Verantwortung und Erfahrung.
  • E10 bis E13: Tätigkeiten mit Zusatzqualifikation wie Meister, Techniker oder Hochschulabschluss beziehungsweise gleichwertigen Kenntnissen und entsprechender Verantwortung.

Zu jeder Gruppe gehören sogenannte Tätigkeitsmerkmale und Regelbeispiele, die beschreiben, welche Anforderungen die Tätigkeit erfüllen muss. Die konkreten Entgeltsätze je Gruppe findest du in unseren aktuellen Tariftabellen im Bereich Tarif & Entgelt. Wichtig: Die Beträge ändern sich mit jeder Tarifrunde – maßgeblich ist immer die aktuell gültige Tabelle.

Die Tarifautomatik: Dein Anspruch entsteht von selbst

Das Entgeltsystem der Chemie kennt eine Besonderheit, die vielen nicht bewusst ist: die Tarifautomatik. Übst du dauerhaft eine Tätigkeit aus, die den Merkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, dann steht dir das Entgelt dieser Gruppe zu – automatisch, ohne dass es einer „Beförderung“ oder einer gnädigen Entscheidung des Arbeitgebers bedarf. Umgekehrt heißt das auch: Wer über Monate höherwertige Aufgaben „einfach mitmacht“, verschenkt bares Geld.

Wie du deine Eingruppierung überprüfst und was du bei einer falschen Eingruppierung tun kannst, behandeln wir ausführlich im nächsten Beitrag dieser Rubrik. [Regieanweisung: verlinken, sobald der Eingruppierungs-Beitrag online ist.]

Woraus dein Monatsentgelt besteht

Auf deiner Abrechnung setzt sich das Monatsentgelt typischerweise aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • Tarifentgelt: der Betrag deiner Entgeltgruppe laut aktueller Tariftabelle – das Fundament.
  • Tarifliche Zuschläge: für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Mehrarbeit. Die Zuschlagssätze regelt der Manteltarifvertrag; sie kommen zum Tarifentgelt hinzu.
    • Mehrarbeit: 25 %
    • Nachtarbeit: 20 %
    • Sonn- und Feiertagsarbeit: 60 %
    • 24. Dezember ab 13 Uhr: 100 % – Hohe Feiertage (1. Mai, Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Neujahr): 150 %
  • Schicht- und Erschwerniszulagen: wer im Schichtsystem arbeitet, erhält zusätzlich zu den Zuschlägen eine laufende Schichtzulage: 10 Prozent des Tarifentgelts in vollkontinuierlichen und 6 Prozent in teilkontinuierlichen Betrieben. Die Zulage ist ein fester Baustein deines Monatsentgelts – prüfe auf der Abrechnung, ob sie ausgewiesen ist.
  • Übertarifliche Zulagen: zahlt der Arbeitgeber freiwillig über den Tarif hinaus. Achtung: Solche Zulagen können bei Tariferhöhungen unter Umständen angerechnet, also verrechnet werden – ob das zulässig ist, hängt von der vertraglichen Gestaltung ab. Im Zweifel: prüfen lassen, bevor eine Tariferhöhung bei dir „nicht ankommt“.
  • Für Abrechnungsprüfer: Gut zu wissen, wenn du deine Abrechnung nachrechnen willst: Das Stundenentgelt ergibt sich aus dem Monatsentgelt geteilt durch (Wochenarbeitszeit × 4,35). Bei 37,5 Stunden pro Woche ist der Divisor also 163,13. Mit diesem Wert kannst du jeden Zuschlag auf den Cent nachvollziehen.

Praxis-Tipp: Auf deiner Entgeltabrechnung muss deine Entgeltgruppe erkennbar sein. Vergleiche den ausgewiesenen Tarifbetrag regelmäßig mit der aktuellen Tabelle – besonders nach Tariferhöhungen. Fehler kommen vor, und wegen der Ausschlussfristen gilt: schnell reklamieren.

Mehr als zwölf Monatsentgelte: Die tariflichen Jahresleistungen

Zum Chemietarif gehören neben dem Monatsentgelt weitere Leistungen übers Jahr, die es ohne Tarifvertrag nicht gäbe:

  • Jahresleistung: eine tarifliche Einmalzahlung zum Jahresende in Höhe von einem vollen Monatsentgelt – oft „13. Gehalt“ genannt, aber anders als ein freiwilliges Weihnachtsgeld ein fester tariflicher Anspruch.
  • Zusätzliches Urlaubsgeld: ein tariflicher Betrag pro Urlaubstag, zusätzlich zum normalen Entgelt während des Urlaubs.
  • Tariflicher Zukunftsbetrag: ein jährlicher Betrag, der je nach betrieblicher Regelung ausgezahlt, in freie Tage umgewandelt oder für die Altersvorsorge verwendet werden kann.
  • Tarifliche Altersvorsorge: Chemie-Tarifförderung und Entgeltumwandlung – der Arbeitgeber beteiligt sich an deiner betrieblichen Altersvorsorge. Details dazu in einem eigenen Beitrag dieser Rubrik.

Rechnet man alles zusammen, liegt das tarifliche Jahreseinkommen deutlich über zwölf Monatsentgelten – ein Unterschied von mehreren tausend Euro im Jahr gegenüber einer Bezahlung nur auf gesetzlichem Niveau. Und ganz wichtig: Einen einklagbaren Anspruch auf all diese Tarifleistungen haben nur Gewerkschaftsmitglieder. Nicht-Mitglieder erhalten sie allein deshalb, weil der Arbeitgeber sie freiwillig weitergibt – eine Praxis, die er ändern könnte.

Verdienstsicherung im Alter (§ 14 MTV)

Der Tarifvertrag schützt langjährig Beschäftigte vor dem Absturz beim Entgelt: Wer mindestens 10 Jahre im Betrieb ist, das 50. Lebensjahr vollendet hat und unverschuldet auf einen geringerwertigen Arbeitsplatz umgesetzt wird, behält das Tarifentgelt seiner bisherigen Entgeltgruppe – dauerhaft. In den ersten 9 Monaten nach der Umsetzung bleiben sogar die bisherigen Monatsbezüge insgesamt erhalten.

Checkliste: Kenne dein Entgelt

  • Steht in deinem Arbeitsvertrag der Verweis auf den BETV / die Chemie-Tarifverträge?
  • Kennst du deine Entgeltgruppe – und steht sie auf deiner Abrechnung?
  • Stimmt dein Tarifentgelt mit der aktuellen Tariftabelle überein?
  • Entspricht deine Entgeltgruppe deiner tatsächlichen Tätigkeit? (→ Beitrag Eingruppierung)
  • Werden Zuschläge und Zulagen korrekt und vollständig abgerechnet?
  • Kommt die Tariferhöhung bei dir an – oder wird eine übertarifliche Zulage verrechnet?
  • Erhältst du Jahresleistung, Urlaubsgeld und Zukunftsbetrag?

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Als IGBCE-Mitglied erhältst du kostenlose, individuelle Rechtsberatung – sprich uns an.

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