Wir vertreten die Interessen aller Beschäftigten – unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft. Alle Kolleginnen und Kollegen können sich mit Fragen oder Anliegen jederzeit an uns wenden – auch AT-Angestellte.
Wir sind für euch da – verlässlich und vertraulich.
Falls Du bei einer der beiden Kandidierendenlisten unterschrieben hast, hast Du lediglich eine „Stützunterschrift“ geleistet. Stützunterschriften werden vor der Wahl gesammelt, weil diese laut Betriebsverfassungsgesetz zur Einreichung einer gültigen Kandidaten-Liste vorgeschrieben sind. Sie sagen aber noch nichts über das Ergebnis einer Betriebsratswahl aus. Die Wahl findet vom 4. bis 7. Mai statt. Du kannst vor Ort in Bad Homburg oder vorab per Briefwahl wählen.
Wenn Du bereits weißt, dass Du im Wahlzeitraum nicht vor Ort sein wirst, kannst Du Briefwahl beantragen – ganz einfach per E-Mail an wahlvorstand-brwahl-hg2026@freseniusmedicalcare.com.
Denke daran, dass Deine Wahlunterlagen bis zum 07. Mai 2026 um 15:00 Uhr eingegangen sein müssen.
Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt dem Betriebsrat weitreichende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu. Bei Themen wie Arbeitszeit, Arbeitsplatzgestaltung und Lohngerechtigkeit muss der Arbeitgeber den Betriebsrat einbeziehen.
Der Arbeitgeber muss z. B. bei Einstellungen, Versetzungen, Schichtzeiten, Mehrarbeit, Arbeitsplatzgestaltung, Verteilungskriterien die Zustimmung des Betriebsrats einholen.
Und auch im „Fall der Fälle“ macht der Betriebsrat oft den entscheidenden Unterschied: Er muss vor jeder Kündigung im Betrieb angehört werden.
Betriebsratswahlen finden in Deutschland grundsätzlich alle 4 Jahre statt. Danach endet die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats und der neue Betriebsrat nimmt seine Arbeit auf.
Jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate dem Betrieb angehört, kann grundsätzlich gewählt werden.
Betriebsratsmitglieder genießen lediglich einen Sonderkündigungsschutz, sind aber nicht unkündbar. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist eine Kündigung möglich.
Wir sind für ALLE Kolleginnen und Kollegen da und haben u.a. mit KAAT (www.kaat.net) und „AT am Mittag“ ein spezielles Augenmerk auf außertariflich Angestellte.
Kolleginnen und Kollegen von einer Arbeitnehmerüberlassung dürfen wählen, wenn sie mindestens drei Monate bei FME eingesetzt werden.
