Wir stehen für euch zusammen!

Mythen & Fakten

Die Gewerkschaftsliste vertritt nur ihre IGBCE-Mitglieder im Betrieb.

Wir vertreten die Interessen aller Beschäftigten – unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft. Alle Kolleginnen und Kollegen können sich mit Fragen oder Anliegen jederzeit an uns wenden – auch AT-Angestellte.
Wir sind für euch da – verlässlich und vertraulich.

Ich habe doch schon gewählt, indem ich bei einer der Listen unterschrieben habe.

Falls Du bei einer der beiden Kandidierendenlisten unterschrieben hast, hast Du lediglich eine „Stützunterschrift“ geleistet. Stützunterschriften werden vor der Wahl gesammelt, weil diese laut Betriebsverfassungsgesetz zur Einreichung einer gültigen Kandidaten-Liste vorgeschrieben sind. Sie sagen aber noch nichts über das Ergebnis einer Betriebsratswahl aus. Die Wahl findet vom 4. bis 7. Mai statt. Du kannst vor Ort in Bad Homburg oder vorab per Briefwahl wählen.

Wenn ich im Wahlzeitraum nicht im Betrieb vor Ort bin, kann ich nicht wählen.

Wenn Du bereits weißt, dass Du im Wahlzeitraum nicht vor Ort sein wirst, kannst Du Briefwahl beantragen – ganz einfach per E-Mail an wahlvorstand-brwahl-hg2026@freseniusmedicalcare.com.
Denke daran, dass Deine Wahlunterlagen bis zum 07. Mai 2026 um 15:00 Uhr eingegangen sein müssen.

Der Betriebsrat hat nichts zu entscheiden.

Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt dem Betriebsrat weitreichende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu. Bei Themen wie Arbeitszeit, Arbeitsplatzgestaltung und Lohngerechtigkeit muss der Arbeitgeber den Betriebsrat einbeziehen.
Der Arbeitgeber muss z. B. bei Einstellungen, Versetzungen, Schichtzeiten, Mehrarbeit, Arbeitsplatzgestaltung, Verteilungskriterien die Zustimmung des Betriebsrats einholen.
Und auch im „Fall der Fälle“ macht der Betriebsrat oft den entscheidenden Unterschied: Er muss vor jeder Kündigung im Betrieb angehört werden.

Betriebsräte werden auf Lebenszeit gewählt.

Betriebsratswahlen finden in Deutschland grundsätzlich alle 4 Jahre statt. Danach endet die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats und der neue Betriebsrat nimmt seine Arbeit auf.

Es dürfen nur langjährige Mitarbeiter bei der Betriebsratswahl kandidieren.

Jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate dem Betrieb angehört, kann grundsätzlich gewählt werden.

Betriebsräte sind unkündbar.

Betriebsratsmitglieder genießen lediglich einen Sonderkündigungsschutz, sind aber nicht unkündbar. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist eine Kündigung möglich.

Die Gewerkschaftsliste ist nur für Tarifangestellte da.

Wir sind für ALLE Kolleginnen und Kollegen da und haben u.a. mit KAAT (www.kaat.net) und „AT am Mittag“ ein spezielles Augenmerk auf außertariflich Angestellte.

Ich bin bei der Zeitarbeit beschäftigt und darf nicht wählen.

Kolleginnen und Kollegen von einer Arbeitnehmerüberlassung dürfen wählen, wenn sie mindestens drei Monate bei FME eingesetzt werden.

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