Die IGBCE –
deine Gewerkschaft.
Stark durch dich.

Deine Gewerkschaft, die IGBCE

Die IGBCE arbeitet auf zwei Ebenen gleichzeitig: Sie verhandelt auf Bundesebene Tarifverträge, die für alle gelten – und sie unterstützt dich persönlich, wenn es darauf ankommt.

Ohne IGBCE kein Chemietarifvertrag. Ohne Tarifvertrag keine geregelten Gehälter, kein Urlaubsgeld, keine Altersvorsorge. Das ist kein Zufall – das ist das Ergebnis von über 130 Jahren gewerkschaftlicher Arbeit.

📜 Tarifverträge aushandeln

Die IGBCE verhandelt den Chemietarifvertrag mit den Arbeitgeberverbänden. Das Ergebnis gilt für alle FMC-Beschäftigten – egal ob Mitglied oder nicht.

🏛️ Politische Vertretung

Die IGBCE bringt die Interessen der Beschäftigten in die Politik ein – auf Landes- und Bundesebene, bei Gesetzgebungsverfahren und in Anhörungen.

⚖️ Rechtsschutz für Mitglieder

Bei Abmahnung, Kündigung oder Streit ums Gehalt: IGBCE-Juristen vertreten Mitglieder kostenlos – bis vors Arbeitsgericht und darüber hinaus.

🌍 Europäischer Betriebsrat

FMC ist ein internationaler Konzern. Die IGBCE koordiniert die Arbeit im Europäischen Betriebsrat und vernetzt die Interessenvertretungen europaweit.

🎓 Betriebsräte schulen

Die IGBCE qualifiziert BR-Mitglieder mit Seminaren zu Arbeitsrecht, Betriebsverfassung und Verhandlungsführung. Ein starker BR braucht Wissen.

🤝 Solidarität organisieren

Im Arbeitskampf mobilisiert die IGBCE die Mitglieder, organisiert Streiks und zahlt Streikgeld. Ohne diese Stärke im Rücken wären Tarifverhandlungen wirkungslos.

Der Chemietarifvertrag bei FMC

Der Bundesentgelttarifvertrag Chemie (BETV) ist die Grundlage für alle tarifgebundenen Entgelte und Vergütungen bei FMC. Er schreibt fest, was mindestens gezahlt werden muss – und schützt damit alle Beschäftigten vor willkürlichen Gehaltskürzungen. Wo aber gilt der Tarifvertrag? Das findest du in der nachstehenden Übersicht

– Hauptverwaltung Bad Homburg
– Werk Schweinfurt

– Werk St. Wendel

NephroCare Rostock, Pirmasens, Püttlingen, Augsburg

MVZ NephroCare Mönchengladbach, Hamburg-Barmbek, Gelsenkirchen

– FME Werk Thalheim/Stollberg (Erzgebirge)

– Xenios
– Vivonic

– Außertariflich Angestellte
– Alle weiteren MVZ der NephroCare

– Xenios
– Vivonic
– FME Werk Thalheim/Stollberg (Erzbgebirge)

Mitglieder der IGBCE

💶 Entgelttabellen und Mindestgehälter nach BETV-Eingruppierung

🏖️ Urlaubs- und Weihnachtsgeld, tarifliche Sonderzahlungen, 30 Urlaubstage, 5 Tage MOA

⏰ Regelarbeitszeit 37,5 Stundenwoche, Mehrarbeitszuschläge, Schichtzulagen

👴 Betriebliche Altersvorsorge (BAV Chemie), Altersteilzeit

⛺ Regelungen zu Lebensarbeitszeitkonten, freier Tag für IGBCE – Mitglieder

📈 Tariferhöhungen durch regelmäßige Verhandlungen.

Wissen: Wie ein Tarifvertrag entsteht…

Tarifverträge fallen nicht vom Himmel. Hinter jedem Abschluss steckt ein Prozess, an dem viele Menschen beteiligt sind – auch du als Mitglied kannst dabei eine Rolle spielen.

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Die Forderungsempfehlung: Was wollen wir?

Am Anfang steht die Frage: Was brauchen die Beschäftigten? Die IG BCE sammelt Stimmungen und Wünsche aus den Betrieben – über Vertrauensleute, Betriebsräte und Mitgliederbefragungen. Auf dieser Basis erarbeitet die Gewerkschaft eine Forderungsempfehlung: mehr Lohn, kürzere Arbeitszeiten, bessere Zuschläge – konkret und begründet.

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Die Tarifkommissionen: Wer verhandelt für uns?

Dafür gibt es eigens gewählte Gremien: die Tarifkommissionen. Sie bestehen aus erfahrenen Gewerkschaftsmitgliedern und hauptamtlichen Sekretären. Die IG BCE ist in 8 Landesbezirke gegliedert – Tarifverhandlungen starten daher zunächst auf Landesbezirksebene. Nach der ersten Verhandlungsrunde übernimmt die Bundestarifkommission das Mandat und führt den Prozess bundesweit zum Abschluss.

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Die Verhandlungen: Geben und Nehmen – aber mit Rückgrat

In mehreren Verhandlungsrunden treffen sich Gewerkschaft und Arbeitgeberverband am Tisch. Es geht um Zahlen, Fristen und Formulierungen. Die Tarifkommission kämpft für das bestmögliche Ergebnis – im Rücken: die Mitglieder. Je mehr Mitglieder organisiert sind, desto stärker ist die Verhandlungsposition.

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Die Mitglieder im Rücken: Druck aus dem Betrieb

Tarifverhandlungen werden nicht nur am Verhandlungstisch gewonnen. Parallel dazu sind die Mitglieder gefragt – sichtbar, aktiv und solidarisch.

🗣️ Aktionsschichten: Informationsveranstaltungen im Betrieb zum Stand der Verhandlungen
✍️ Unterschriftenaktionen: Zeichen setzen gegenüber dem Arbeitgeber
📌 Sichtbar werden: Buttons, Westen oder Plakate – gemeinsam Haltung zeigen
👥 Kolleg*innen ansprechen: Wer nicht Mitglied ist, soll wissen, wofür wir kämpfen

Hinter der Tarifkommission stehen keine paar Funktionäre – sondern die gesamte Belegschaft. Betriebliche Aktionen zeigen: Die Mitglieder meinen es ernst.

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Scheitern die Verhandlungen: Schlichtung oder Arbeitskampf

Manchmal reicht Reden nicht. Wenn keine Einigung gelingt, gibt es zwei Wege: Schlichtung durch eine neutrale Person – oder Arbeitskampf. Für einen Streik braucht es eine Urabstimmung unter den Mitgliedern: Mindestens 75 % müssen zustimmen. Wer streikt, erhält Streikgeld von der Gewerkschaft. Streik ist kein Selbstzweck – aber er zeigt: Die Beschäftigten meinen es ernst.

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Der Abschluss: Der neue Tarifvertrag

Wenn eine Einigung steht, wird der Tarifvertrag unterzeichnet. Er gilt für alle Beschäftigten im Geltungsbereich – unabhängig davon, ob sie Mitglied sind oder nicht. Aber: Wer erkämpft hat, wer Mitglied ist, wer gestreikt hat – der weiß, dass es kein Geschenk war.

Antworten auf deine Fragen

Der monatliche Beitrag beträgt 1 % deines Bruttoeinkommens. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € sind das 30 €/Monat – und du bekommst dafür vollständigen Rechtsschutz, der eine private Rechtsschutzversicherung locker ersetzt (die kostet meist mehr als das Doppelte).

Rechtlich gilt der Tarifvertrag unmittelbar nur für IGBCE-Mitglieder in tarifgebundenen Betrieben. In der Praxis wenden Arbeitgeber die Tarifentgelte meist auf alle an – einen einklagbaren Anspruch auf die Tarifleistungen haben aber nur Mitglieder. Dazu kommen Rechtsschutz, Beratung und Streikgeld exklusiv für Mitglieder. Und: Ohne Mitglieder verliert die Gewerkschaft ihre Verhandlungsmacht – und damit den Tarifvertrag selbst.

Der Rechtsschutz der IGBCE umfasst individuelle Rechtsberatung und Rechtsvertretung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten – kostenlos, ohne Selbstbeteiligung. Das gilt bei Abmahnungen, Kündigungen, Streit um Lohn oder Eingruppierung, aber auch bei Fragen zur Rente, zum Arbeitslosengeld oder zu Sozialleistungen. Die Vertretung erfolgt durch spezialisierte Juristinnen und Juristen der IGBCE – bis vor das Arbeits-, Landes- oder Bundessozialgericht.

Wer an einem von der IGBCE organisierten Streik teilnimmt, erhält Streikgeld aus der Streikkasse der Gewerkschaft. Es beträgt derzeit rund 80 % des zuletzt gezahlten Nettolohns. Das Streikgeld ist steuerfrei und sichert deinen Lebensunterhalt während des Arbeitskampfs. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft von mindestens vier Wochen vor Beginn des Streiks.

IGBCE-Mitglieder profitieren von einem umfangreichen Vorteilsprogramm: Rabatte bei Reisen, Fahrzeugleasing, Versicherungen, Freizeitparks und kulturellen Veranstaltungen. Dazu kommen vergünstigte Konditionen bei Partnerbanken und Bausparkassen sowie ein Sterbegeld für Hinterbliebene. Alle aktuellen Vorteile findest du im Mitgliederportal unter igbce.de.

Die IGBCE ist eine externe Gewerkschaft, der du freiwillig beitrittst. Der Betriebsrat ist ein internes, gewähltes Gremium – alle Beschäftigten können ihn nutzen, unabhängig von einer Mitgliedschaft. Beide arbeiten eng zusammen: Die IGBCE unterstützt und schult die BR-Mitglieder.

Die IGBCE bietet ein breites Seminarprogramm an – von Arbeitsrecht und Betriebsverfassung über Gesundheitsschutz und Digitalisierung bis hin zu Rhetorik und Verhandlungsführung. Viele Seminare sind für Mitglieder kostenlos oder stark vergünstigt. Das Angebot richtet sich sowohl an aktive Betriebsräte und Vertrauensleute als auch an alle interessierten Mitglieder. Das aktuelle Seminarprogramm findest du auf igbce.de unter „Bildung“.

Ja. Betriebsratsmitglieder haben nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen zu Themen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind – zum Beispiel Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht oder Wirtschaftsausschuss. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Die IGBCE bietet diese Schulungen über ihr eigenes Bildungswerk sowie über die Hans-Böckler-Stiftung an. Darüber hinaus gibt es freiwillige Weiterbildungsangebote zu spezifischen Themen wie Umstrukturierung, Tarifrecht oder Interessenausgleich und Sozialplan.

Die BWS GmbH (Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar) ist der offizielle Bildungsdienstleister der IGBCE. Mit über 1.700 Workshops, WebSeminaren, Kongressen und Tagungen ist sie der führende Anbieter für Betriebsräteschulungen in den IGBCE-Branchen. Das Angebot richtet sich an Betriebsräte, JAV, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Mitglieder – von Grundlagenseminaren bis zu Experten-Workshops, als Präsenz- oder WebSeminar. Mitglieder erhalten vergünstigte Konditionen. → Alle Seminare und Termine: www.igbce-bws.de

Es gibt viele Wege: Als Vertrauensperson im Betrieb bist du das direkte Bindeglied zwischen Kolleg:innen und Gewerkschaft. Du informierst, sammelst Stimmungen und bringst Themen in die Gewerkschaftsarbeit ein. Als Mitglied der Tarifkommission bringst du die Perspektive der Belegschaft in die Tarifverhandlungen ein. Darüber hinaus gibt es ehrenamtliche Funktionen in Bezirks- und Landesbezirksgremien sowie auf dem Gewerkschaftstag – dem höchsten Beschlussgremium der IGBCE.

Vertrauensleute sind gewählte Mitglieder, die im Betrieb als Ansprechpartner für die IGBCE fungieren. Sie informieren Kolleg:innen über Tarifthemen, mobilisieren bei Aktionen und halten den Kontakt zum hauptamtlichen Sekretär im Bezirk. Gewählt werden Vertrauensleute von den Mitgliedern im Betrieb – jedes IGBCE-Mitglied kann kandidieren. Die IGBCE unterstützt Vertrauensleute mit speziellen Schulungen und Materialien.

Der Gewerkschaftskongress ist das höchste Beschlussgremium der IGBCE und findet alle vier Jahre statt. Dort werden die strategische Ausrichtung, das Programm und der Vorstand der Gewerkschaft gewählt. Die Delegierten werden von den Mitgliedern in den Bezirken gewählt. Wer sich über Jahre ehrenamtlich engagiert, kann als Delegierter an diesem Prozess teilnehmen und die Zukunft der IGBCE mitgestalten.

Ja. Die IGBCE hat eine aktive Jugendarbeit: Die IGBCE-Jugend organisiert eigene Veranstaltungen, Seminare und Aktionen für Mitglieder unter 27 Jahren. Es gibt Jugendvertreter in den Bezirken und auf Bundesebene. Zudem gibt es in vielen Betrieben eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), die eng mit dem Betriebsrat und der IGBCE zusammenarbeitet. Für JAV-Mitglieder bietet die IGBCE spezielle Schulungen an.

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